Beantragung einer medizinischen Rehabilitation

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen. Gerne möchten wir Sie bei Ihrem Genesungsweg unterstützen.


Die Spessart-Klinik Bad Orb hat Versorgungsverträge mit der Deutschen Rentenversicherung und allen gesetzlichen Krankenkassen.

Sie können eine Reha als Anschlussheilbehandlung (AHB) / Anschlussrehabilitation (AR) oder Heilverfahren (HV) beantragen. 

 

Anschlussheilbehandlung (AHB) / Anschlussrehabilitation (AR) nach Krankenhausaufenthalt

Sie können eine Reha nach einem Krankenhausaufenthalt als Anschlussheilbehandlung (AHB) /  Anschlussrehabilitation (AR) beantragen.
Im Krankenhaus helfen Ihnen die Mitarbeiter des Sozialdienstes und/oder Ihr behandelnder Arzt.

Heilverfahren (HV) ohne Krankenhausaufenthalt

Sie können eine Reha ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt als Heilverfahren (HV) beantragen.
In diesem Fall unterstützt Sie Ihr Hausarzt.

   

Wunsch- und Wahlrecht

Sie haben ein gesetzliches Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der bevorzugten Klinik für Ihre Rehabilitation.
Wir freuen uns, wenn Sie sich für die Spessart-Klinik entscheiden.

 


Unterstützung und Beratung

Bei weiteren Fragen zur Beantragung der Rehabilitation in der Spessart-Klinik Bad Orb stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.